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   OVG Sachsen-Anhalt, 08.09.2006 - 4 L 346/06   

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https://dejure.org/2006,23147
OVG Sachsen-Anhalt, 08.09.2006 - 4 L 346/06 (https://dejure.org/2006,23147)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 08.09.2006 - 4 L 346/06 (https://dejure.org/2006,23147)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 08. September 2006 - 4 L 346/06 (https://dejure.org/2006,23147)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Judicialis

    KAG LSA § 5 Abs. 1 S. 1; ; KAG LSA § 5 Abs. 3 S. 5

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)

    Zur Entstehung der Grundgebühr bei dem Anschluss eines unbebauten Grundstückes an die zentrale öffentliche Abwasseranlage

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Erhebung von Benutzungsgebühren als Gegenleistung für die Inanspruchnahme öffentlicher Einrichtungen; Inanspruchnahme der Lieferbereitschaft und Betriebsbereitschaft einer Abwasserbeseitigung; Erfüllung des Benutzungstatbestandes für eine Grundgebühr bei einer ...

  • OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)

    Zur Entstehung der Grundgebühr bei dem Anschluss eines unbebauten Grundstückes an die zentrale öffentliche Abwasseranlage

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • OVG Sachsen-Anhalt, 04.12.2000 - 3 M 368/00
    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 08.09.2006 - 4 L 346/06
    Sie dient zur Deckung derjenigen verbrauchsunabhängigen Betriebskosten (auch Fixkosten oder invariable Kosten genannt), die durch das Bereitstellen und ständige Vorhalten der Einrichtung entstehen (vgl. BVerwG, Urt. v. 1. August 1986 - 8 C 112.84 -, KStZ 1987, 11; OVG LSA, Beschl. v. 4. Dezember 2000 - 3 M 368/00 - OVG Niedersachsen, Beschl. v. 26. August 2002 - 9 LA 305/02 -).

    Von diesem Zeitpunkt an kommen ihm die Vorhalteleistungen in Gestalt der Unterhaltung eines öffentlichen Leitungsnetzes voll zugute, weil er über den vorhandenen Anschluss und das ständig lieferbereit gehaltene Leitungsnetz jederzeit die Leistungen der öffentlichen Einrichtung (hier: Abwasserbeseitigung) abrufen kann (OVG LSA, Beschl. v. 19. April 2006 - 4 L 421/05 - so auch OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 25. August 1995 - 9 A 3907/93 -, NVwZ-RR 1996, 700; vgl. weiter OVG LSA, Beschl. v. 4. Dezember 2000 - 3 M 368/00 - Driehaus, Kommunalabgabenrecht Bd. I, § 6 Rdnr. 221c; Bd. II Rdnr. 755a; Forst, KStZ 2001, 141, 147; zweifelnd: OVG Niedersachsen, Beschl. v. 12. September 1990 - 9 L 119/89 -).

  • BVerwG, 01.08.1986 - 8 C 112.84

    Kommunalabgaben - Wassergebühren - Vorhaltekosten

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 08.09.2006 - 4 L 346/06
    Sie dient zur Deckung derjenigen verbrauchsunabhängigen Betriebskosten (auch Fixkosten oder invariable Kosten genannt), die durch das Bereitstellen und ständige Vorhalten der Einrichtung entstehen (vgl. BVerwG, Urt. v. 1. August 1986 - 8 C 112.84 -, KStZ 1987, 11; OVG LSA, Beschl. v. 4. Dezember 2000 - 3 M 368/00 - OVG Niedersachsen, Beschl. v. 26. August 2002 - 9 LA 305/02 -).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.08.1995 - 9 A 3907/93

    Zahlung einer Grundgebühr; Grundstückseigentümer; Regenwasserkanalisation;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 08.09.2006 - 4 L 346/06
    Von diesem Zeitpunkt an kommen ihm die Vorhalteleistungen in Gestalt der Unterhaltung eines öffentlichen Leitungsnetzes voll zugute, weil er über den vorhandenen Anschluss und das ständig lieferbereit gehaltene Leitungsnetz jederzeit die Leistungen der öffentlichen Einrichtung (hier: Abwasserbeseitigung) abrufen kann (OVG LSA, Beschl. v. 19. April 2006 - 4 L 421/05 - so auch OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 25. August 1995 - 9 A 3907/93 -, NVwZ-RR 1996, 700; vgl. weiter OVG LSA, Beschl. v. 4. Dezember 2000 - 3 M 368/00 - Driehaus, Kommunalabgabenrecht Bd. I, § 6 Rdnr. 221c; Bd. II Rdnr. 755a; Forst, KStZ 2001, 141, 147; zweifelnd: OVG Niedersachsen, Beschl. v. 12. September 1990 - 9 L 119/89 -).
  • OVG Niedersachsen, 26.08.2002 - 9 LA 305/02

    Differenzierung; Gebühr; Gebührenmaßstab; Grundgebühr; Maßstab;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 08.09.2006 - 4 L 346/06
    Sie dient zur Deckung derjenigen verbrauchsunabhängigen Betriebskosten (auch Fixkosten oder invariable Kosten genannt), die durch das Bereitstellen und ständige Vorhalten der Einrichtung entstehen (vgl. BVerwG, Urt. v. 1. August 1986 - 8 C 112.84 -, KStZ 1987, 11; OVG LSA, Beschl. v. 4. Dezember 2000 - 3 M 368/00 - OVG Niedersachsen, Beschl. v. 26. August 2002 - 9 LA 305/02 -).
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 12.09.1990 - 9 L 119/89
    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 08.09.2006 - 4 L 346/06
    Von diesem Zeitpunkt an kommen ihm die Vorhalteleistungen in Gestalt der Unterhaltung eines öffentlichen Leitungsnetzes voll zugute, weil er über den vorhandenen Anschluss und das ständig lieferbereit gehaltene Leitungsnetz jederzeit die Leistungen der öffentlichen Einrichtung (hier: Abwasserbeseitigung) abrufen kann (OVG LSA, Beschl. v. 19. April 2006 - 4 L 421/05 - so auch OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 25. August 1995 - 9 A 3907/93 -, NVwZ-RR 1996, 700; vgl. weiter OVG LSA, Beschl. v. 4. Dezember 2000 - 3 M 368/00 - Driehaus, Kommunalabgabenrecht Bd. I, § 6 Rdnr. 221c; Bd. II Rdnr. 755a; Forst, KStZ 2001, 141, 147; zweifelnd: OVG Niedersachsen, Beschl. v. 12. September 1990 - 9 L 119/89 -).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 19.04.2006 - 4 L 421/05

    Zur Entstehung der Grundgebühr im Abwassergebührenrecht

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 08.09.2006 - 4 L 346/06
    Von diesem Zeitpunkt an kommen ihm die Vorhalteleistungen in Gestalt der Unterhaltung eines öffentlichen Leitungsnetzes voll zugute, weil er über den vorhandenen Anschluss und das ständig lieferbereit gehaltene Leitungsnetz jederzeit die Leistungen der öffentlichen Einrichtung (hier: Abwasserbeseitigung) abrufen kann (OVG LSA, Beschl. v. 19. April 2006 - 4 L 421/05 - so auch OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 25. August 1995 - 9 A 3907/93 -, NVwZ-RR 1996, 700; vgl. weiter OVG LSA, Beschl. v. 4. Dezember 2000 - 3 M 368/00 - Driehaus, Kommunalabgabenrecht Bd. I, § 6 Rdnr. 221c; Bd. II Rdnr. 755a; Forst, KStZ 2001, 141, 147; zweifelnd: OVG Niedersachsen, Beschl. v. 12. September 1990 - 9 L 119/89 -).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 06.03.2007 - 4 L 321/06

    Zum personengebundenen Grundgebührenmaßstab im Abwassergebührenrecht

    Eine Satzungsregelung ist unwirksam, wenn sie die Erhebung der Grundgebühr auch für solche Grundstücke vorsieht, die lediglich über einen Hausanschlussschacht verfügen (vgl. OVG LSA, Beschl. v. 8. September 2006 - 4 L 346/06 -).

    e) Zwar ist die Regelung des § 2 Abs. 2 AGS 2003 unwirksam, soweit sie die Erhebung der Grundgebühr auch für solche Grundstücke vorsieht, die lediglich über einen Hausanschlussschacht verfügen (OVG LSA, Beschl. v. 8. September 2006 - 4 L 346/06 -).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 30.11.2006 - 4 L 320/06

    Zur Grundgebührenbemessung im Abwassergebührenrecht

    Soweit das Verwaltungsgericht offen gelassen hat, welche Auswirkungen eine (Teil)Rechtswidrigkeit des § 2 Abs. 2 AGS 2003 (vgl. dazu auch OVG LSA, Beschl. v. 8. September 2006 - 4 L 346/06 -) sowie eine mögliche Unbestimmtheit des § 3 Abs. 2 AGS 2003 haben könnten, ist dem im Berufungsverfahren nachzugehen.
  • VG Köln, 15.05.2018 - 14 K 5451/16
    vgl. dazu OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 8. September 2009 - 4 L 346/06 -, juris, Rn. 5.
  • VG Halle, 17.11.2016 - 4 A 145/15

    Anschluss als Voraussetzung für Schmutzwassergebühr

    Vielmehr ist dafür ein betriebsbereiter Anschluss an das Leitungsnetz und insoweit grundsätzlich eine Grundstücksentwässerungsanlage (vgl. § 12 der Abwasserbeseitigungssatzung (ABS) des Rechtsvorgängers des Beklagten vom 17. November 2008 in der Fassung der 6. Änderungssatzung vom 30. April 2013) auf dem Grundstück erforderlich, die an die vom Verband herzustellenden Bestandteile der öffentlichen Einrichtung anzubinden ist (OVG LSA, Beschluss vom 19. April 2006 - 4 L 421/05 - Juris Rn. 4 und Beschluss vom 08. September 2006 - 4 L 346/06 - Juris Rn. 4).
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